PLÄTZE
Was wir anbieten
Die Kindertagesstätte LUUSZAPFE bietet 25 Tagesplätze für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 5 Jahren an.
Die Kindertagesstätte LUUSZAPFE bietet Babyplätze (3 Monate bis 18 Monate) sowie Kinderplätze (18 Monate bis 5 Jahre) an.
Es werden Kinder der Mitarbeitenden der Betagtenzentren Emmen AG, wie auch externe Kinder aus der Gemeinde Emmen und Agglomeration aufgenommen.
Die Kinderzahl ist beschränkt und über die Aufnahme entscheidet die Leitung der Kindertagesstätte LUUSZAPFE. Familien in Not kann Priorität eingeräumt werden.
Mindestaufenthalt: ein ganzer Tag oder 2 Halbtage pro Woche
PLATZANFRAGE
Schauen Sie doch mal rein
Ab sofort können Sie bei uns für Ihr Kind einen Platz reservieren.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für eine KiTa-Besichtigung.
Für Fragen oder Reservationen wenden Sie sich bitte an:
Angela Lerch
Leiterin Team KiTa Luuszapfe
Per Mail: info@kita-luuszapfe.ch
per Telefon: +41 268 55 33 oder
per Anmeldeformular
Betreuungs- UND öFFNUNGSzeiten
Die Kindertagesstätte LUUSZAPFE ist von Montag bis Freitag von 06.30 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Die Betreuungszeiten werden gemäss folgenden Optionen vereinbart:
Ganzer Tag
6.30-19.00 Uhr
¾ Tag
6.30-14.30 Uhr oder 11.15-19.00 Uhr
½ Tag
6.30-11.15 Uhr oder 14.00-19.00 Uhr
½ Tag PLUS
6.30-12.45 Uhr oder 12.00-18.00 Uhr inkl. Mittagessen
Feiertage
An den gesetzlichen wie auch kantonalen Feiertagen bleibt die Kindertagesstätte LUUSZAPFE geschlossen.
Karfreitag
Ostermontag
Auffahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
1. August
Maria Himmelfahrt (15. August)
Allerheiligen (1. November)
Maria Empfängnis (8. Dezember)
Heiligabend (24. Dezember)
Betriebsferien
Zwischen Weihnachten und Neujahr (24. Dezember bis und mit 2. Januar) ist die KiTa LUUSZAPFE geschlossen.
TARIFE
GANZER TAG
3-18 Monaten - CHF 125.00
ab 18 Monaten - CHF 110.00
¾ TAG
3-18 Monaten - CHF 95.00
ab 18 Monaten - CHF 85.00
½ TAG
3-18 Monaten - CHF 70.00
ab 18 Monaten - CHF 65.00
½ TAG Plus
3-18 Monaten - CHF 80.00
ab 18 Monaten - CHF 70.00
10% FÜR GESCHWISTER
Wir gewähren Ihnen ab dem 2. Kind einen Geschwisterrabatt von 10% auf die älteren, angemeldeten Kinder.
Eine Übersicht zu den Betreuungsgutscheinen Ihrer Gemeinde finden sie hier.
EINGEWÖHNUNG
Die Eingewöhnungszeit von zwei bis drei Wochen findet vor dem KiTa-Eintritt statt und wird von dem KiTa-Personal geplant.
Die Eingewöhnung wird mit einem Pauschalbetrag von CHF 250.00 separat verrechnet.
Leistungsberechnung
5 Wochen Ferien sind im Faktor berücksichtigt und können von den Eltern frei bezogen werden.
Abwesenheit des Kindes durch Krankheit, Ferien, Frei, Feiertage, Betriebsferien, etc. führen zu keiner Reduktion oder Rückerstattung der Betreuungstaxen. Krankheitstage können nicht kompensiert werden.
ZUSATZTAGE
Benötigen die Eltern zusätzliche Betreuungstage (Zusatztage), ist dies je nach Verfügbarkeit und Absprache mit der KiTa-Leitung oder der zuständigen Fachperson zu vereinbaren. Zusatztage werden gemäss Betreuungs- und Taxordnung zu den gebuchten Tagessätzen verrechnet.